Auch wenn bei manchen Häusern eine Gebühr für zusätzliche Reinigung bei Aufenthalt eines Hundes berechnet wird
(ist in den Mietbedingungen angegeben) ist dies keine Veranlassung, evtl. gewisse "Hinterlassenschaften" nicht zu entfernen.
Leider wird dies oft so interpretiert!
Für mehrere Hunde muß grundsätzlich die Rückfrage beim Besitzer eingeholt werden.